Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Hundeschule Kelsterbach (im Folgenden:

Hunde­schule) und Verbrauchern, die bei der Hundeschule Kelsterbach Unterricht wahrnehmen

(im Folgenden: Kunde).

§ 1 Vertragsinhalt

Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält von der Hundeschule lediglich Handlungs­vor­schläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert sind. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge so­wie die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Er­messen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko.

Der Unterricht findet am Sitz der Hundeschule statt, sofern nicht ein anderer Ort vereinbart ist. Anreise sowie ggf. Unterkunft und Verpflegung orga­nisiert der Kunde selbst und auf eigene Kosten.

§ 2 Vertragsschluss Einzelstunden

In den Einzelstunden bietet die Hundeschule dem Teilnehmer zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Hundeschule und Kunde. Die Vergütung ist am Ende der Stunde in bar zu zahlen. Findet die Einzelstunde auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als dem Sitz der Hun­deschule statt, so erstattet der Kunde dem Trainer zusätzlich zu der Unterrichtsvergütung die An­fahrtskosten zu einem Kilome­tersatz von 0,80 € pro Kilometer zwischen dem Sitz der Hundeschule und dem Trainingsort (an und Abfahrt).

Offene Gruppen

Die Hundeschule bietet zu den angegebenen Zeiten offene Gruppen an. An diesen kann der Kunde nach einer einmaligen Vorstellung und Zustimmung der Hundeschule nach Anmeldung für die jeweilige Stunde teil-nehmen. Die Kursgebühr ist am Ende jeder Stunde in bar zu zahlen oder naxch . Bietet die Hundeschule Mehrfach-Karten (z. B. 5er-Karten) an, ist die Vergütung für alle erworbenen Einheiten beim Kauf der Karte zu entrichten.

Geschlossene Kurse

Handelt es sich bei dem Kurs um einen geschlossenen Kurs, bedarf es einer verbindlichen Anmeldung des Kunden. Geschlossene Kurse finden nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl je nach Kurs von 3-6 Hund-und-Halter-Teams statt. Um die Verbindlichkeit der Anmeldung durch den Kunden zu gewährleisten, ist der Kunde zur Zahlung der Kursgebühr direkt nach Anmeldung verpflichtet.

Die Anzahl der Plätze bei geschlossenen Kursen ist begrenzt. Anmeldungen werden nach Da­tum des Eingangs berücksichtigt. Der Kunde ist an seine Anmeldung gebunden. Sie stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Teilnahmeberechtigung durch die Hundeschule zustande. Nach Eingang der Bestä­tigung nebst Rechnung beim Kunden ist dieser zur Zah­lung der Kursgebühr verpflich­tet.

Workshops

Teilweise bietet die Hundeschule Seminare oder Workshops zu speziellen Themen an. Ort, Thema und Zeit­punkt können auf der Webseite der Hundeschule eingesehen werden oder werden persönlich bekannt gegeben.

Für die Workshops gelten dieselben Regeln wie für die Teilnahme an den ge­schlos­senen Kursen (§ 2 Absatz 3).

§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten

Die aktuellen Preise sind dem Aushang in der Hundeschule bzw. den Angaben auf der Webseite der Hunde­schule zu entnehmen oder werden auf Anfrage telefonisch oder per Email mitgeteilt.

Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und beinhalten die gesetzliche MwSt., soweit geschuldet, und sonstige Preisbe­standteile mit Ausnahme ggf. zu erstattender Reisekosten gemäß § 2 Abs. 1, die dem Kunden vor Vertragsschluss individu­ell mitgeteilt werden.

Die Zahlung der Vergütung und des Vorschusses erfolgt durch Überweisung, in bar oder per EC-Karte. Die vollständige Vergütung ist am Ende der Stunde oder Veranstaltung fällig; bei Veranstaltungen nach Wahl des Kunden auch zu Beginn zahlbar. Um Zeitverluste durch

Zahlungsabwicklungen so gering wie möglich zu gestalten, empfehlen wir, die Vergütung bei Veranstaltungen vorab durch Überweisung zu zahlen – bei Zahlungseingang kürzer als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist die

Vorlage eines Überweisungsträgers zum Nachweis der Zahlung erforderlich.

§ 4 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

Weist der Kunde einen adäquaten Ersatzteilnehmer nach oder gibt es einen „Nachrücker“ gemäß Warteliste, der den Kursplatz übernimmt, kann ein Kunde bis zu 48 Stunden vor Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten und erhält gezahlte Kursgebühren bzw. Vorschüsse zurück erstattet.

2. Liegt kein Fall gemäß Abs. 1 vor, gilt Folgendes:

a.) Sagt der Kunde einen Termin der offenen Gruppe (§ 2 Abs. 2), für den er angemeldet war, nicht mindes­tens 48 Stunden vor dem Trainingstermin ab,  ist die Vergütung für die Stunde durch den Kunden zu zahlen.

Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.

b.) Sagt der Kunde Einzeltrainingster­mine (§ 2 Abs. 1) nicht 48 Stunden vor Trainingstermin ab, ist der vollständige Einzeltrainingsstunde durch den Kunden zu zahlen. Absagen bis 48 Stunden vor Beginn der Einzeltrainingsstunde sind kostenfrei.

Bei der Absage eines Workshops, Abendvortrags und geschlossenen Kurses durch den Kunden ist er zur Zahlung der entsprechenden Veranstaltung/ Workshops verpflichtet.

Ein Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, vgl. § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB.

Dies bedeutet, dass bei Käufen oder Buchungen von Veranstaltungen, Seminaren, o.ä. mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Diese Bestellungen sind bindend.

c.) Bei der Absage eines Workshops (§ 2 Abs. 4) durch den Kunden ist er zur Zahlung einer Bearbeitungs-/Ausfallgebühr verpflichtet. Sie beträgt bei einer Ab­meldung 100 % des Veranstaltungsentgelts. Nimmt der Kunde ohne Abmeldung nicht an der Ver­anstaltung teil oder bricht er die Teilnahme an der Veranstaltung ab, ist eine Gebühr von 100 % des vereinbarten Veranstaltungsentgelts zu zahlen.

Stornierungen und ggf. die Benennung von Ersatzteilnehmern sind schriftlich gegenüber der Hunde­schule an­zuzeigen. Für die Anzahl der Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der Zugang der Mitteilung bei der Hundeschule maßgeblich.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag/Terminverschiebung durch die Hundeschule

Die Hundeschule behält sich vor, vom Vertrag zurück zu treten, insbesondere wenn sich zu wenig Teilnehmer für einen Kurs angemeldet haben oder ein Trainer ausfällt. Die Hundeschule wird sich stets darum bemühen, an­statt einer Absage einen Ersatztermin für die Veranstaltung anzubieten.

Die Hundeschule teilt dem Kunden eine Terminabsage/-umlegung unverzüglich, spätestens aber 1 Tag vor Kursbeginn mit. Der Kunde ist bei einer Verschiebung des Kurses berechtigt, vom Vertrag zurückzu­treten.

Die Hundeschule behält sich vor, in dringenden Fällen (Krankheit, Wetterverhältnisse etc.) Unterrichtsstunden abzusagen. Dieser Unterricht wird selbstverständlich nachgeholt.

Im Falle des Rücktritts der Hundeschule oder des Kunden gemäß § 5 Abs. 1 oder 2 schuldet der Kunde der Hundeschule keine Vergütung.

§ 6 Rückerstattung von Zahlungen

Die Hundeschule wird dem Kunden im Falle einer Überzahlung bei einem Rücktritt nach § 4 oder § 5 zu viel ge­zahlte Gebühren unverzüglich zurück erstatten. Hat der Kunde die Vergütung in bar gezahlt, er­folgt die Rückerstattung nach seiner Wahl durch Überweisung auf ein von ihm benanntes Konto oder in bar durch Übergabe in den Räumen der Hundeschule.

§ 7 Haftung

Die Hundeschule haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verlet­zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen.

Sofern die Hundeschule auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypi­sche, vorhersehbare Schäden begrenzt.

Soweit die Haftung der Hundeschule ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haf­tung von ge­setzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.

Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen. Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter Aufsicht mindestens eines Elternteils gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern.

§ 8 Sonstige Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, der Hundeschule ansteckende Krankheiten oder eine Läufigkeit des Hun­des sowie

eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes, die zur Störung des Kurses

führen kann, unverzüglich bei Kenntnis anzu­zeigen.

Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender De­ck-ungssumme und Impfschutz gegen die folgenden Krankheiten: Tollwut, Staupe, Zwingerhusten, Leptospirose besteht.

Liegen Umstände gemäß Absatz 1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 nicht gegeben, ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Kurs auszuschließen. Der Kunde kann mit einem anderen Hund teilnehmen oder an einem Ersatztermin, soweit möglich und wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Teilnahme geschaffen sind.

Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Absatz 1 und 2 oder verhält sich der Kunde selbst in einer

Art und Weise, die den Unterricht und/oder das Training der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer

Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Hundeschule berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden hat der Kunde zu zah­len.

§ 9 Urheberrecht

Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Kunden von der Hundeschule ausgehändigten Kursunterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Die Hundeschule behält sich alle Schutzrechte (einschließlich Markenschutz) ausdrücklich vor. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopieschranke vervielfältigen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hundeschule.

§ 10 Vertragssprache 

Vertragssprache und Unterrichtssprache ist ausschließlich Deutsch.

01.02.19, Kelsterbach Hundeschule Kelsterbach